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2022_06: Covid-Massnahmen ab 1. Januar 2022
Das hat der Bundesrat beschlossen
Massnahmen gültig ab Montag, 20. Dezember 2021
Verschärfung der Zertifikatspflicht 2-G mit Maskenpflicht in Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben und bei Indoor-Veranstaltungen; für Restaurants und Bars kommt eine Sitzpflicht hinzu. |
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Bei freiwilligem 2-G+ (genesen, geimpft mit zusätzlichem Test) entfällt die Masken- und Sitzpflicht. | |
Discos und Hallenbäder neu mit 2-G+; bei Fitnesscentern freiwillig 2-G+. | |
Bei sportlichen oder kulturellen Freizeitaktivitäten in Innenräumen soll 2-G mit Maske gelten, für Kinder und Jugendliche unter 16 keine Massnahmen. | |
Private Treffen beschränken Private Treffen mit Familien und Freunden: nur noch 30 Personen im Innern und 50 Personen im Aussenbereich. |
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Falls eine Person nicht geimpft oder genesen ist, sind drinnen nur noch 10 Personen erlaubt. | |
Maskenpflicht an Schulen In Schulen ab Sekundarstufe II gilt Maskenpflicht. Empfehlung an Kantone, dasselbe für Primar- und Sekundarstufe I einzuführen. |
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Neue Homeoffice-Regel Einführung einer Homeoffice-Pflicht statt der heutigen Empfehlung. |
Die Männerriege Bottmingen hat die entsprechenden Anpassungen für das Training gemacht.
Siehe dazu Schutzkonzept_DEZ_21